706.111
PFVOFA
CH-BE
Art. 5 Planungsfinanzierungsverordnung (PFV) - 4. Leistungsauftrag
Allgemeines
Art. 5 Planungsfinanzierungsverordnung (PFV) · 4. Leistungsauftrag
In Fällen, in denen ein Leistungsauftrag erteilt werden kann, sind die Staatsbeiträge mit einer Leistungsvereinbarung zu verbinden.