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706.111 PFVOFA CH-BE

Art. 5 Planungsfinanzierungsverordnung (PFV) - 4. Leistungsauftrag

Allgemeines
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Art. 5 Planungsfinanzierungsverordnung (PFV) · 4. Leistungsauftrag

In Fällen, in denen ein Leistungsauftrag erteilt werden kann, sind die Staatsbeiträge mit einer Leistungsvereinbarung zu verbinden.

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