Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
682.2 CH-BE

Art. 3 Gesetz über den Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Vereinbarung vom 22. November 1973 über den Salzverkauf in der Schweiz

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (3 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Gesetz über den Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Vereinbarung vom 22. November 1973 über den Salzverkauf in der Schweiz

1. Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf der Referendumsfrist oder mit der Annahme durch das Volk sofort in Kraft[2].

← Art. 2 Gesetz über den Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Vereinbarung vom 22. November 1973 über den Salzverkauf in der Schweiz Kanton Bern 682.2

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →