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682.2 CH-BE

Art. 1 Gesetz über den Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Vereinbarung vom 22. November 1973 über den Salzverkauf in der Schweiz

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Art. 1 Gesetz über den Beitritt des Kantons Bern zur Interkantonalen Vereinbarung vom 22. November 1973 über den Salzverkauf in der Schweiz

1. Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 682.2-1 veröffentlichten Interkantonalen Vereinbarung vom 22. November 1973 über den Salzverkauf in der Schweiz bei.

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