682.2-1
CH-BE
Art. 6 Interkantonale Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz - Organe
Art. 6 Interkantonale Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz · Organe
1. Die Organe dieser Vereinbarungen sind
a der Verwaltungsrat,
b die Geschäftsleitung,
c die Kontrollstelle