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682.2-1 CH-BE

Art. 6 Interkantonale Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz - Organe

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Art. 6 Interkantonale Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz · Organe

1. Die Organe dieser Vereinbarungen sind

a der Verwaltungsrat,

b die Geschäftsleitung,

c die Kontrollstelle

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