669.811
CH-BE
Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend die Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über die Besteuerung der Erwerbseinkünfte von Grenzgängern vom 11. April 1983
Art. 2 Grossratsbeschluss betreffend die Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über die Besteuerung der Erwerbseinkünfte von Grenzgängern vom 11. April 1983
1. Der Regierungsrat wird mit dem Erlass der notwendigen Ausführungsvorschriften beauftragt.