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669.811.1 BGVOIF CH-BE

Art. 7 Verordnung betreffend die schweizerisch-französische Vereinbarung über die Besteuerung der Erwerbseinkünfte von Grenzgängerinnen und Grenzgängern (Grenzgängerverordnung, BGV) - Aufteilung zwischen Kanton und Gemeinden

Verteilung der von Frankreich geleisteten Vergütung
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Art. 7 Verordnung betreffend die schweizerisch-französische Vereinbarung über die Besteuerung der Erwerbseinkünfte von Grenzgängerinnen und Grenzgängern (Grenzgängerverordnung, BGV) · Aufteilung zwischen Kanton und Gemeinden

1. Die von Frankreich geleistete Vergütung wird nach vorgängiger Kürzung um die an Frankreich zu leistende Vergütung (Art. 10) zwischen dem Kanton und den beteiligten Gemeinden im Verhältnis zwei zu eins aufgeteilt.

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