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Art. 5 Verordnung betreffend die schweizerisch-französische Vereinbarung über die Besteuerung der Erwerbseinkünfte von Grenzgängerinnen und Grenzgängern (Grenzgängerverordnung, BGV) - Verfahren

Erhebung der Bruttolohnsumme
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Art. 5 Verordnung betreffend die schweizerisch-französische Vereinbarung über die Besteuerung der Erwerbseinkünfte von Grenzgängerinnen und Grenzgängern (Grenzgängerverordnung, BGV) · Verfahren

1. Die kantonale Steuerverwaltung stellt Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die für das betreffende Kalenderjahr Ansässigkeitsbescheinigungen für französische Grenzgängerinnen und Grenzgänger mit Arbeitsort im Kanton Bern eingereicht haben, die zur Deklaration der Bruttolohnsumme notwendigen Formulare zu.

2. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können die Bruttolohnsumme auch elektronisch über das Online-Portal der kantonalen Steuerverwaltung deklarieren.

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