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669.721 QSTAVOIIS CH-BE

Art. 7 Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern (QStAV) - Inkrafttreten

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Art. 7 Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern (QStAV) · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.

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