669.721
QSTAVOIIS
CH-BE
Art. 2 Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern (QStAV) - Antrag auf Anrechnung
Art. 2 Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern (QStAV) · Antrag auf Anrechnung
1. Der Antrag auf Anrechnung ausländischer Quellensteuern ist auf einem besonderen Formular (Ergänzungsblatt Antrag auf Anrechnung ausländischer Quellensteuern) zusammen mit den entsprechenden Belegen der kantonalen Steuerverwaltung einzureichen.