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669.721 QSTAVOIIS CH-BE

Art. 2 Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern (QStAV) - Antrag auf Anrechnung

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Art. 2 Verordnung über die Anrechnung ausländischer Quellensteuern (QStAV) · Antrag auf Anrechnung

1. Der Antrag auf Anrechnung ausländischer Quellensteuern ist auf einem besonderen Formular (Ergänzungsblatt Antrag auf Anrechnung ausländischer Quellensteuern) zusammen mit den entsprechenden Belegen der kantonalen Steuerverwaltung einzureichen.

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