Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
668.61 BWPEVOCTEO CH-BE

Art. 9 Verordnung betreffend den Vollzug des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (BWPEV) - Rechnungskontrolle

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (11 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 9 Verordnung betreffend den Vollzug des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (BWPEV) · Rechnungskontrolle

1. Die kantonale Finanzkontrolle überprüft die Rechnungsführung der Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe.

← Art. 7 Verordnung betreffend den Vollzug des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (BWPEV) Kantonale Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe Art. 10 Verordnung betreffend den Vollzug des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (BWPEV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →