668.21
VRVORIORIP
CH-BE
Art. 10 Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VRV) - Antrag und Verfahren
Vorzeitige Rückerstattung
Art. 10 Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VRV) · Antrag und Verfahren
1. Der Anspruch auf vorzeitige Rückerstattung der Verrechnungssteuer kann schon im Jahre, in dem die verrechungssteuerbelasteten Einkünfte fällig werden, geltend gemacht werden.
2. Der Antrag ist auf amtlichem Formular zu stellen und bei der kantonalen Steuerverwaltung einzureichen.
3. Von der gleichen berechtigten Person kann in der Regel nur einmal im Jahr ein Antrag auf vorzeitige Rückerstattung gestellt werden.
4. Im Übrigen finden die Bestimmungen der Artikel 3, 4, 5 und 8 dieser Verordnung sinngemäss Anwendung.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (23)
SK 2022 313 · be (Art. 10 Abs. 1 VRV)
Traffic Violation and Duty of Consideration in Lane Change
Verteidigung bringt im Wesentlichen vor, dass der Beschuldigte beim Fahrstrei- fenwechsel niemanden überholt habe, so dass Art. 10 Abs. 1 VRV nicht zur An- wendung gelange. Ebenfalls habe er niemanden behindert und Art. 44 SVG kom- me nicht zur Anwendung. Wei
SK 2023 22 · be (Art. 10 Abs. 1 VRV)
Dangerous Overtaking Causing Near-Collision Upheld on Appeal
mindestens erhöht abstrakt ge- fährdet. Mit seinem Verhalten hat der Beschuldigte folglich Art. 35 Abs. 2 SVG so- wie Art. 10 Abs. 1 VRV verletzt. Weiter ergab die Beweiswürdigung, dass der Be- schuldigte beim Wiedereinbiegen auf seine Fahrspur die Sicherheits
SK 2021 388 · be (Art. 10 Abs. 1 VRV)
Swiss Court Upholds Gross Traffic Violation for Incautious Lane Change
dieses Manöver den Verkehr gefährdet. Mithin hat er mit seinem Verhal- ten Artikel 34 Abs. 3 und Art. 44 Abs. 1 SVG sowie Art. 10 Abs. 1 VRV verletzt und somit eine Ver- kehrsregelverletzung begangen.
SK 2020 402 · be (Art. 10 Abs. 2 VRV)
Driver Convicted for Gross Traffic Violation and Failure to Stop After Overtaking Cyclist in Roundabout
holen hat der Fahrzeugführer wieder einzubiegen, sobald für den überholten Strassenbenützer keine Gefahr mehr besteht (Art. 10 Abs. 2 VRV). Die Vorinstanz hat die weiteren theoretischen Grundlagen zur groben Verkehrsre- gelverletzung und den vorliegend
SK 2019 350 · be (Art. 10 Abs. 2 VRV)
Driver Convicted for Gross Road Violations, Acquitted of Speeding, Fine Increased Upon Appeal
nsgesamt missachtete der Beschuldigte mit seinem Verhalten die wichtigen Ver- kehrsregeln nach Art. 35 Abs. 3 SVG i.V. mit Art. 10 Abs. 2 VRV sowie Art. 35 Abs. 2 SVG und schuf für andere Verkehrsteilnehmer – wie aufgezeigt – eine konkrete Gefahr. Damit erf
SK 2019 164 · be (Art. 10 Abs. 2 VRV)
Driver Convicted for Hit-and-Run and Hindering Fitness Test
t der Fahrzeugführer erst wieder einzubiegen, sobald für den überholten Strassenbenützer keine Gefahr mehr besteht (Art. 10 Abs. 2 VRV). Die Pflicht zur Rücksichtnahme betrifft vor allem die Abstände zu den anderen Strassenbenützern (MAEDER, a.a.O., Art. 35
SK 2020 93 · be (Art. 10 Abs. 3 VRV)
Gross Violation of Traffic Rules Due to Dangerous Overtaking
14 Soweit die Verteidigung oberinstanzlich gestützt auf Art. 10 Abs. 3 VRV vorbrachte, als Führer eines schweren Motorwagens hätte der Lastwagenfahrer die Pflicht ge- habt, dem Beschuldigten das Überholen
SK 2018 499 · be (Art. 10 Abs. 2 VRV)
Swiss Court Upholds Conviction for Illegal Right-Hand Overtaking in Dense Traffic
purwechsel nur unter Einhaltung des erforderlichen Si- cherheitsabstandes vornehmen (Art. 34 Abs. 3 und Art. 44 Abs. 1 SVG; Art. 10 Abs. 2 VRV). Das links fahrende Auto sei bei einem Spurwechsel nicht vortrittsbe- rechtigt, sondern –belastet. Dies gelte umso mehr, a
SK 2018 489 · be (Art. 10 Abs. 2 VRV)
Gross Violation of Traffic Rules for Illegal Right Overtaking and Reckless Driving
urwechsel nur unter Einhaltung des erforderlichen Si- cherheitsabstandes vornehmen (Art. 34 Abs. 3 und Art. 44 Abs. 1 SVG; Art. 10 Abs. 2 VRV). Das links fahrende Auto sei bei einem Spurwechsel nicht vortrittsbe- rechtigt, sondern –belastet. Dies gelte umso mehr,
SK 2018 168 · be (Art. 10 Abs. 2 VRV)
Appeal Against Conviction for Gross Traffic Violations Involving Dangerous Maneuvering and Sudden Braking
ten einschlägigen Gesetzesartikel (für Phase 1 und 2) im Strafbefehl angegeben (mit Ausnahme von Art. 10 Abs. 1 anstelle von Art. 10 Abs. 2 VRV). Dem Beschuldigten war betreffend die Phasen 1 und 2 im Strafbefehl mithin aus- reichend bekannt, welcher konkreten Ha
SK 2018 31 · be (Art. 10 Abs. 2 VRV)
Cumulative Gross Traffic Violations Leading to Suspended Fine
terteilt sind, der Führer seinen Streifen nur ver- lassen darf, wenn er dadurch den übrigen Verkehr nicht gefährdet. Gemäss Art. 10 Abs. 2 VRV hat der Fahrzeugführer nach dem Überholen wieder einzubiegen, so- bald für den überholten Strassenbenützer keine Gefahr meh
SK 2018 19 · be (Art. 10 Abs. 2 VRV)
Traffic Violation Appeal Regarding Tailgating and Hazardous Overtaking
vor. 11.4 Der Beschuldigte hat sich der groben Verkehrsregelverletzung nach Art. 90 Abs. 2 i.V.m. Art. 35 Abs. 2 SVG und Art. 10 Abs. 2 VRV schuldig gemacht, begangen am 30. September 2016 in Innertkirchen durch Überholen trotz Gegenverkehrs und Abdrängen
SK 2017 502 · be (Art. 10 Abs. 2 VRV)
Conviction for Grave Right-Side Overtaking on Motorway
und dass sie nach dem Überholen wieder einzubiegen haben, sobald für überholte Strassenbenützer keine Gefahr mehr besteht (Art. 10 Abs. 2 VRV; BGE 95 IV 84 E. 2 S. 87). Diese Pflicht gilt auch auf Autobahnen mit zwei oder mehr Fahrstreifen. Das Rechtsfahrgebot ver
SK 2017 157 · be (Art. 10 Abs. 2 VRV)
Swiss Court Upholds Conviction for Reckless Driving, Hit-and-Run, and Evasion with 18-Month Prison Sentence
llem die Pflicht, mit dem Wiedereinbiegen zuzuwarten, bis für den überholten Verkehrsteilnehmer keine Ge- fahr mehr besteht (vgl. Art. 10 Abs. 2 VRV). Der Abstand, der diesen Anforderun- gen entspricht, hängt von der Geschwindigkeit der beteiligten Fahrzeuge, aber auch von den
SK 2017 248 · be (Art. 10 Abs. 1 VRV)
Driver Convicted for Hit-and-Run and Traffic Violations at Pedestrian Crossing
im Überholen (Art. 34 Abs. 4 SVG), Überholen eines am Fussgängerstreifen haltenden Fahrzeuges (Art. 35 Abs. 3 und 5 SVG und Art. 10 Abs. 1 VRV) sowie Nichtbeherrschen des Fahrzeuges (Art. 31 Abs. 1 SVG). Nach Ansicht der Kammer wird der ungenügende Abstand jedoch du