Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
668.11 BSTVOIFD CH-BE

Art. 12 Verordnung über den Vollzug der direkten Bundessteuer (BStV) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (12 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 12 Verordnung über den Vollzug der direkten Bundessteuer (BStV) · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft.

← Art. 11 Verordnung über den Vollzug der direkten Bundessteuer (BStV) Zweck

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →