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Art. 1 Verordnung über den Vollzug der direkten Bundessteuer (BStV) - Zweck

Allgemeine Bestimmungen
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Art. 1 Verordnung über den Vollzug der direkten Bundessteuer (BStV) · Zweck

Diese Verordnung regelt die Zuständigkeit und die Amtsführung der kantonalen Vollzugsbehörden für die direkte Bundessteuer.

Zweck Art. 2 Verordnung über den Vollzug der direkten Bundessteuer (BStV) →

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