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662.1 ESCHGLISD CH-BE

Art. 9 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) - Zuwendungen unter Ehegatten, unter Personen in eingetragener Partnerschaft und an Nachkommen[[1]](#articletitle_text_fn_11506_2_1_c)

Steuerobjekt
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Art. 9 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) · Zuwendungen unter Ehegatten, unter Personen in eingetragener Partnerschaft und an Nachkommen[[1]](#articletitle_text_fn_11506_2_1_c)

1. Steuerfrei sind

a * Unentgeltliche Zuwendungen sowie ein Vermögenserwerb von Todes wegen unter Ehegatten und Personen in eingetragener Partnerschaft,

b unentgeltliche Zuwendungen an Nachkommen, Stief- oder Pflegekind sowie ein Vermögenserwerb von Todes wegen durch Nachkommen, Stief- oder Pflegekinder. Für Pflegekinder entfällt die Besteuerung, sofern das Pflegeverhältnis mindestens zwei Jahre gedauert hat.[[5]](#enumeration_itemtext_content_fn_11834_2_5_c)

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

100 2022 66 · be (Art. 9 Bst. b ESchG)
Tax Commission Inheritance Tax Re-evaluation on Voided Paternity Gift Transfer
Cited to address the main point of contention: whether the transfer qualifies for tax exemption as a transfer to descendants.