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662.1 ESCHGLISD CH-BE

Art. 7 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) - Erbschaftssteuer

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Art. 7 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) · Erbschaftssteuer

1. Der Vermögenserwerb von Todes wegen (gesetzliche, erbvertragliche oder testamentarische Erbfolge, Vermächtnis, Schenkung auf den Todesfall) unterliegt der Erbschaftssteuer.

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