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662.1 ESCHGLISD CH-BE

Art. 36 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) - Aufhebung eines Erlasses

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Art. 36 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) · Aufhebung eines Erlasses

1. Das Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer vom 6. April 1919 wird aufgehoben.

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