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662.1 ESCHGLISD CH-BE

Art. 31 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) - Gesetzliches Pfandrecht

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Art. 31 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) · Gesetzliches Pfandrecht

1. Zu Gunsten des Kantons besteht ein gesetzliches Grundpfandrecht im Sinne von Artikel 109 Buchstabe c des Gesetzes vom 28. Mai 1911 betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (EG ZGB) zur Sicherung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer an den von Todes wegen oder durch Schenkung erworbenen Grundstücken.

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