662.1
ESCHGLISD
CH-BE
Art. 26 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) - Anzeigepflicht
Verfahren
Art. 26 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) · Anzeigepflicht
1. Sämtliche Behörden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Bern und der Gemeinden sowie die praktizierenden Notarinnen und Notare des Kantons Bern sind verpflichtet, der kantonalen Steuerverwaltung Steuerfälle, die ihnen in Ausübung amtlicher Funktionen zur Kenntnis gelangen, innert 30 Tagen anzuzeigen.
2. Die Zivilstandsbeamtinnen und -beamten haben der kantonalen Steuerverwaltung periodisch Auszüge aus dem Todesregister einzureichen.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
100 2018 490 · be (Art. 26 ESchG)
Tax Evasion Liability Despite Shared Reporting Duties
Cited in the context of the appellant's argument regarding the interrupted causal link, but ultimately confirming the underlying obligation of authorities/notaries to report.