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662.1 ESCHGLISD CH-BE

Art. 18 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) - Tarif

Steuerberechnung
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Art. 18 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) · Tarif

1. Der Ansatz der zu entrichtenden Erbschafts- und Schenkungssteuer beträgt

1,00 für die ersten 110'600

1,25 für die weiteren 110'600

1,50 für die weiteren 110'600

1,75 für die weiteren 110'600

2,00 für die weiteren 110'600

2,25 für die weiteren 110'600

2,50 für jeden weiteren Vermögenserwerb

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

100 2019 230 · be (Art. 18 ESchG)
Taxpayer Inheritance Tax Domicile Appeal Dismissed
Cited as the base tariff reference for calculating the tax under Art. 19 Abs. 1 Bst. b ESchG.