662.1
ESCHGLISD
CH-BE
Art. 10 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG)
Zeitliche Bemessung
Art. 10 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG)
1. Der Steueranspruch entsteht zum Zeitpunkt des Vermögenserwerbes.
2. Ist der Vermögenserwerb mit Bedingungen verbunden, ist der Zeitpunkt des Eintritts der Bedingungen massgebend.