662.1
ESCHGLISD
CH-BE
Art. 1 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) - Allgemeines
Steuerhoheit
Art. 1 Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer (ESchG) · Allgemeines
1. Der Kanton Bern erhebt auf allen unentgeltlichen Vermögenszugängen eine Erbschafts- und Schenkungssteuer.