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661.733 BEZVOPER CH-BE

Art. 9 Verordnung über den Bezug und die Verzinsung von Abgaben und anderen zum Inkasso übertragenen Forderungen, über Zahlungserleichterungen, Erlass sowie Abschreibungen infolge Uneinbringlichkeit (Bezugsverordnung, BEZV) - Verzugs-, Vergütungs- und Vorauszahlungszins 1. Geltungsbereich

Steuerbezug
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Art. 9 Verordnung über den Bezug und die Verzinsung von Abgaben und anderen zum Inkasso übertragenen Forderungen, über Zahlungserleichterungen, Erlass sowie Abschreibungen infolge Uneinbringlichkeit (Bezugsverordnung, BEZV) · Verzugs-, Vergütungs- und Vorauszahlungszins 1. Geltungsbereich

Die Regelung der Verzugs- und Vergütungszinspflicht und der Zinsberechnung gilt für die Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern, die an der Quelle erhobenen Steuern, die Nachsteuern sowie die im Rahmen des Steuerstrafrechts ausgesprochenen Bussen und Kosten.

Die Regelung des Vorauszahlungszinses gilt für die Vorauszahlungen der periodischen Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern der natürlichen Personen.

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