661.733
BEZVOPER
CH-BE
Art. 55 Verordnung über den Bezug und die Verzinsung von Abgaben und anderen zum Inkasso übertragenen Forderungen, über Zahlungserleichterungen, Erlass sowie Abschreibungen infolge Uneinbringlichkeit (Bezugsverordnung, BEZV) - Aufhebung von Erlassen
Schlussbestimmungen
Art. 55 Verordnung über den Bezug und die Verzinsung von Abgaben und anderen zum Inkasso übertragenen Forderungen, über Zahlungserleichterungen, Erlass sowie Abschreibungen infolge Uneinbringlichkeit (Bezugsverordnung, BEZV) · Aufhebung von Erlassen
1. Folgende Erlasse werden aufgehoben
1. Verordnung über die Berechnung der Verzugs- und Vergütungszinse vom 28. Oktober 1981 (BSG 661.733)
2. Verordnung über Erlass und Stundung von Steuern vom 19. Oktober 1994 (BSG 661.741.1)
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Geltungsbereich
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