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661.733 BEZVOPER CH-BE

Art. 55 Verordnung über den Bezug und die Verzinsung von Abgaben und anderen zum Inkasso übertragenen Forderungen, über Zahlungserleichterungen, Erlass sowie Abschreibungen infolge Uneinbringlichkeit (Bezugsverordnung, BEZV) - Aufhebung von Erlassen

Schlussbestimmungen
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Art. 55 Verordnung über den Bezug und die Verzinsung von Abgaben und anderen zum Inkasso übertragenen Forderungen, über Zahlungserleichterungen, Erlass sowie Abschreibungen infolge Uneinbringlichkeit (Bezugsverordnung, BEZV) · Aufhebung von Erlassen

1. Folgende Erlasse werden aufgehoben

1. Verordnung über die Berechnung der Verzugs- und Vergütungszinse vom 28. Oktober 1981 (BSG 661.733)

2. Verordnung über Erlass und Stundung von Steuern vom 19. Oktober 1994 (BSG 661.741.1)

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