661.733
BEZVOPER
CH-BE
Art. 51 Verordnung über den Bezug und die Verzinsung von Abgaben und anderen zum Inkasso übertragenen Forderungen, über Zahlungserleichterungen, Erlass sowie Abschreibungen infolge Uneinbringlichkeit (Bezugsverordnung, BEZV) - Neubeurteilung des Erlassgesuchs
Steuererlassverfahren
Art. 51 Verordnung über den Bezug und die Verzinsung von Abgaben und anderen zum Inkasso übertragenen Forderungen, über Zahlungserleichterungen, Erlass sowie Abschreibungen infolge Uneinbringlichkeit (Bezugsverordnung, BEZV) · Neubeurteilung des Erlassgesuchs
1. Eine nachträgliche Veränderung der dem Steuererlass zu Grunde liegenden Veranlagung führt zu einer Neubeurteilung des Erlassgesuchs.
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Geltungsbereich
Art. 52 Verordnung über den Bezug und die Verzinsung von Abgaben und anderen zum Inkasso übertragenen Forderungen, über Zahlungserleichterungen, Erlass sowie Abschreibungen infolge Uneinbringlichkeit (Bezugsverordnung, BEZV) →