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Art. 5 Verordnung über den Bezug und die Verzinsung von Abgaben und anderen zum Inkasso übertragenen Forderungen, über Zahlungserleichterungen, Erlass sowie Abschreibungen infolge Uneinbringlichkeit (Bezugsverordnung, BEZV) - Provisorische Steuerrechnungen 1. periodische Steuern

Steuerbezug
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Art. 5 Verordnung über den Bezug und die Verzinsung von Abgaben und anderen zum Inkasso übertragenen Forderungen, über Zahlungserleichterungen, Erlass sowie Abschreibungen infolge Uneinbringlichkeit (Bezugsverordnung, BEZV) · Provisorische Steuerrechnungen 1. periodische Steuern

Der provisorische Steuerbezug stellt bei den periodischen Steuern auf die aktuellsten verarbeiteten Daten ab.

Sofern die steuerpflichtige Person ihre Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, kann der mutmasslich geschuldete Betrag festgelegt und der provisorischen Rechnung zugrunde gelegt werden.

Bei Ehegatten erfolgt die Aufteilung der im Jahr der Scheidung oder Trennung gemeinsam in Rechnung gestellten und bezahlten Beträge nach Artikel 233 Absatz 3 StG, wenn die Ehegatten nicht innert 30 Tagen seit Eröffnung der Schlussabrechnung gemeinsam einen anderen Antrag stellen.

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