661.733
BEZVOPER
CH-BE
Art. 47 Verordnung über den Bezug und die Verzinsung von Abgaben und anderen zum Inkasso übertragenen Forderungen, über Zahlungserleichterungen, Erlass sowie Abschreibungen infolge Uneinbringlichkeit (Bezugsverordnung, BEZV) - Nachlassvertrag, Liquidation und Konkurs
Steuererlass im Liquidations- und Zwangsvollstreckungsverfahren
Art. 47 Verordnung über den Bezug und die Verzinsung von Abgaben und anderen zum Inkasso übertragenen Forderungen, über Zahlungserleichterungen, Erlass sowie Abschreibungen infolge Uneinbringlichkeit (Bezugsverordnung, BEZV) · Nachlassvertrag, Liquidation und Konkurs
1. ...
2. Zur Ermöglichung einer Sanierung im Konkursverfahren kann eine Stundung der Steuerforderungen vorgesehen werden. Ihre Dauer wird begrenzt (Art. 293 ff. SchKG [10]).
3. Beim Abschluss eines gerichtlichen Nachlassvertrags gilt der nicht gedeckte Teil des Steuerbetrags als erlassen.
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Geltungsbereich
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