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661.733 BEZVOPER CH-BE

Art. 43 Verordnung über den Bezug und die Verzinsung von Abgaben und anderen zum Inkasso übertragenen Forderungen, über Zahlungserleichterungen, Erlass sowie Abschreibungen infolge Uneinbringlichkeit (Bezugsverordnung, BEZV) - Grundstückgewinnsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer

Steuererlass
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Art. 43 Verordnung über den Bezug und die Verzinsung von Abgaben und anderen zum Inkasso übertragenen Forderungen, über Zahlungserleichterungen, Erlass sowie Abschreibungen infolge Uneinbringlichkeit (Bezugsverordnung, BEZV) · Grundstückgewinnsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer

1. Die erhöhten Anforderungen für den Erlass von Grundstückgewinn-, Erbschafts- und Schenkungssteuern (Art. 240b Abs. 2 StG[[9]]) können im Zusammenhang mit einer Sanierung oder bei einer Schenkung in der Form einer existenzsichernden Unterstützungsleistung erfüllt sein.

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