661.733
BEZVOPER
CH-BE
Art. 36 Verordnung über den Bezug und die Verzinsung von Abgaben und anderen zum Inkasso übertragenen Forderungen, über Zahlungserleichterungen, Erlass sowie Abschreibungen infolge Uneinbringlichkeit (Bezugsverordnung, BEZV) - Grundlage
Steuererlass
Art. 36 Verordnung über den Bezug und die Verzinsung von Abgaben und anderen zum Inkasso übertragenen Forderungen, über Zahlungserleichterungen, Erlass sowie Abschreibungen infolge Uneinbringlichkeit (Bezugsverordnung, BEZV) · Grundlage
1. Bei der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist der Verkehrswert des Vermögens massgebend.
2. Die Behörde prüft überdies, ob für die steuerpflichtige Person Einschränkungen in der Lebenshaltung geboten und zumutbar sind oder gewesen wären
3. Einschränkungen gelten grundsätzlich als zumutbar, wenn die Lebenshaltungskosten das betreibungsrechtliche Existenzminimum (Art. 93 des Bundesgesetzes vom 11. April 1889 über Schuldbetreibung und Konkurs; SchKG) übersteigen.
4. ...
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Geltungsbereich
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