661.733
BEZVOPER
CH-BE
Art. 31 Verordnung über den Bezug und die Verzinsung von Abgaben und anderen zum Inkasso übertragenen Forderungen, über Zahlungserleichterungen, Erlass sowie Abschreibungen infolge Uneinbringlichkeit (Bezugsverordnung, BEZV) - Gegenstand
Zahlungserleichterungen
Art. 31 Verordnung über den Bezug und die Verzinsung von Abgaben und anderen zum Inkasso übertragenen Forderungen, über Zahlungserleichterungen, Erlass sowie Abschreibungen infolge Uneinbringlichkeit (Bezugsverordnung, BEZV) · Gegenstand
Gegenstand des Gesuchs können Steuerforderungen, Zinsen, Gebühren oder Bussen sein, die rechtskräftig festgesetzt sind.
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Geltungsbereich
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