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661.733 BEZVOPER CH-BE

Art. 23 Verordnung über den Bezug und die Verzinsung von Abgaben und anderen zum Inkasso übertragenen Forderungen, über Zahlungserleichterungen, Erlass sowie Abschreibungen infolge Uneinbringlichkeit (Bezugsverordnung, BEZV) - Sonderfälle 1. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Steuerbezug
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Art. 23 Verordnung über den Bezug und die Verzinsung von Abgaben und anderen zum Inkasso übertragenen Forderungen, über Zahlungserleichterungen, Erlass sowie Abschreibungen infolge Uneinbringlichkeit (Bezugsverordnung, BEZV) · Sonderfälle 1. Erbschafts- und Schenkungssteuer

1. Für die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist der Zinssatz des Jahres massgebend, in dem die Steuer veranlagt wird.

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