661.733
BEZVOPER
CH-BE
Art. 14 Verordnung über den Bezug und die Verzinsung von Abgaben und anderen zum Inkasso übertragenen Forderungen, über Zahlungserleichterungen, Erlass sowie Abschreibungen infolge Uneinbringlichkeit (Bezugsverordnung, BEZV) - 6. Entscheid
Steuerbezug
Art. 14 Verordnung über den Bezug und die Verzinsung von Abgaben und anderen zum Inkasso übertragenen Forderungen, über Zahlungserleichterungen, Erlass sowie Abschreibungen infolge Uneinbringlichkeit (Bezugsverordnung, BEZV) · 6. Entscheid
1. Unter einem Entscheid im Zusammenhang mit der Zinsberechnung ist jede Festsetzung und Veränderung der dem Bezug zugrunde gelegten Steuerdaten zu verstehen.
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Geltungsbereich
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