661.733
BEZVOPER
CH-BE
Art. 11 Verordnung über den Bezug und die Verzinsung von Abgaben und anderen zum Inkasso übertragenen Forderungen, über Zahlungserleichterungen, Erlass sowie Abschreibungen infolge Uneinbringlichkeit (Bezugsverordnung, BEZV) - 3. Zinspflicht
Steuerbezug
Art. 11 Verordnung über den Bezug und die Verzinsung von Abgaben und anderen zum Inkasso übertragenen Forderungen, über Zahlungserleichterungen, Erlass sowie Abschreibungen infolge Uneinbringlichkeit (Bezugsverordnung, BEZV) · 3. Zinspflicht
1. Die Zinspflicht für Verzugs- und Vergütungszinsen besteht nur für in Rechnung gestellte Steuerbeträge.
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Geltungsbereich
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