Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
661.611 STRKGLCRFLCRT CH-BE

Art. 25 Gesetz über die Steuerrekurskommission (StRKG) - Änderung eines Erlasses

Vollzugs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 25 Gesetz über die Steuerrekurskommission (StRKG) · Änderung eines Erlasses

1. Das Gesetz vom 29. Oktober 1944 über die direkten Staats- und Gemeindesteuern[6] wird wie folgt geändert

← Art. 24 Gesetz über die Steuerrekurskommission (StRKG) Gegenstand Art. 26 Gesetz über die Steuerrekurskommission (StRKG) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →