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Art. 1 Gesetz über die Steuerrekurskommission (StRKG)

Gegenstand
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Art. 1 Gesetz über die Steuerrekurskommission (StRKG)

Dieses Gesetz regelt die Zuständigkeit der Steuerrekurskommission sowie das Verfahren.

Gegenstand Art. T1-1 Gesetz über die Steuerrekurskommission (StRKG) →

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