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Art. 4 Dekret über die allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte (AND) - Übergang bei den ausserordentlichen Neubewertungen

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Art. 4 Dekret über die allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte (AND) · Übergang bei den ausserordentlichen Neubewertungen

1. Das Dekret vom 22. Januar 1997 über die amtliche Bewertung der Grundstücke und Wasserkräfte (ABD) findet letztmals Anwendung für ausserordentliche Neubewertungen per 31. Dezember 2019.

2. Die neuen Bewertungsnormen gemäss Artikel 3 finden erstmals Anwendung auf ausserordentliche Neubewertungen per 31. Dezember 2020.

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