661.543
ANDDEG
CH-BE
Art. 3 Dekret über die allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte (AND) - Ausserordentliche Neubewertungen
Art. 3 Dekret über die allgemeine Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke und Wasserkräfte (AND) · Ausserordentliche Neubewertungen
1. Die von der kantonalen Schatzungskommission zu erstellenden Bewertungsnormen (Art. 182 Abs. 3 StG) gelten bis zur nächsten allgemeinen Neubewertung auch für ausserordentliche Neubewertungen.