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Art. 2 Versuchsverordnung über das neue amtliche Bewertungssystem NewAB (NewAB VV) - Simulation des neuen amtlichen Bewertungssystems

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Art. 2 Versuchsverordnung über das neue amtliche Bewertungssystem NewAB (NewAB VV) · Simulation des neuen amtlichen Bewertungssystems

1. Das neue amtliche Bewertungssystem stützt sich auf Gebäudeversicherungswerte, Landwerte und pauschalierte Altersentwertungen.

2. Die Gebäudeversicherungswerte für alle Gebäude im Kanton werden einmalig durch die GVB der Steuerverwaltung bekanntgegeben.

3. Die Landwerte werden durch die Steuerverwaltung bei externen Anbietern eingekauft.

4. Die pauschalierten Altersentwertungen werden durch die Steuerverwaltung festgesetzt.

5. Mit den Daten gemäss den Absätzen 2 bis 4 werden amtliche Werte und Eigenmietwerte für ein Kalenderjahr simuliert.

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