Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
661.312.59 OAMABV CH-BE

Art. 4 Abschreibungsverordnung (AbV) - Geschäftliche Betriebe

Abschreibungen (Art. 33 und 91 StG)
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (24 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 4 Abschreibungsverordnung (AbV) · Geschäftliche Betriebe

1. Für geschäftliche Betriebe (ohne Landwirtschaft) sind unter Vorbehalt der Artikel 9 ff. pro Jahr folgende Abschreibungen vom Buchwert zulässig

1. Wohngebäude: 4%

2. Gewerbliche Gebäude: 10%

3. Fahrnisbauten, Einrichtungen: 25%

4. Transportmittel und Fahrzeuge aller Art: 50%

5. Maschinen und Geräte: 50%

6. Werkzeuge, Geschirr, Wäsche: 100%

7. Mobiliar und übrige bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens: 50%

8. Immaterielle Werte: 50%

9. Programmkosten (System- und Anwendersoftware): 100%

2. Auf Grund und Boden sind keine ordentlichen Abschreibungen zulässig. Bei Neu- und Erweiterungsbauten von gewerblichen Gebäuden erhöht sich der Abschreibungssatz im Jahre der Fertigstellung und in den drei folgenden Jahren auf das Doppelte.

3. Als Fahrnisbauten und Einrichtungen (Abs. 1 Ziff. 3) gelten namentlich Wasserleitungen zu industriellen Zwecken, Geleiseanschlüsse, Kühlanlagen, freistehende und transportable Tanks, Ölbrenner, freistehende Backöfen, Warenaufzüge, Büro- und Arbeiterbaracken, Container, Fahrnisbauten auf fremdem Grund und Boden sowie technische Installationen wie Klimaanlagen, Telefonanlagen, Belüftungs- und Lärmbekämpfungseinrichtungen für den eigenen Betrieb.

4. Für Gebäude, die der gewerbsmässigen Tierhaltung und dem Pflanzenbau dienen, gelten die Abschreibungssätze für landwirtschaftliche Betriebe.

5. Mangels buchhalterischer oder tabellarischer Ausscheidung von Land und Gebäude ist auf der gesamten Liegenschaft ein Abschreibungssatz von 7 Prozent zulässig.

← Art. 3 Abschreibungsverordnung (AbV) Zweck Art. 5 Abschreibungsverordnung (AbV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →