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661.312.21 VBAOIDRTS CH-BE

Art. 5 Verordnung über die Besteuerung nach dem Aufwand (VBA) - Aufhebung eines Erlasses

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Art. 5 Verordnung über die Besteuerung nach dem Aufwand (VBA) · Aufhebung eines Erlasses

1. Die Verordnung vom 19. Oktober 1994 über die Pauschalbesteuerung von Ausländerinnen und Ausländern (BSG 661.312.21) wird aufgehoben.

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