661.312.21
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CH-BE
Art. 5 Verordnung über die Besteuerung nach dem Aufwand (VBA) - Aufhebung eines Erlasses
Art. 5 Verordnung über die Besteuerung nach dem Aufwand (VBA) · Aufhebung eines Erlasses
1. Die Verordnung vom 19. Oktober 1994 über die Pauschalbesteuerung von Ausländerinnen und Ausländern (BSG 661.312.21) wird aufgehoben.