Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
661.261 SBVOEI CH-BE

Art. 7 Verordnung über die Steuerbefreiung juristischer Personen (SBV) - 5. Statuten und Reglemente

Steuerbefreite juristische Personen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 7 Verordnung über die Steuerbefreiung juristischer Personen (SBV) · 5. Statuten und Reglemente

1. Die Rechte und Pflichten aller Vorsorgenehmerinnen, Vorsorgenehmer und Begünstigten müssen statutarisch oder reglementarisch festgelegt sein.

2. Leistungen nach Ermessen der Organe der Vorsorgeeinrichtung sind nur im Rahmen der beruflichen Vorsorge gemäss Artikel 4 zulässig.

3. Statuten und Reglemente müssen für alle betroffenen Vorsorgenehmerinnen, Vorsorgenehmer und Begünstigten in gleicher Weise Gültigkeit haben. Insbesondere dürfen nicht für einzelne Vorsorgenehmerinnen, Vorsorgenehmer oder Begünstigte sachlich nicht begründete Sonderregelungen getroffen werden.

← Art. 6 Verordnung über die Steuerbefreiung juristischer Personen (SBV) Geltungsbereich Art. 8 Verordnung über die Steuerbefreiung juristischer Personen (SBV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →