661.261
SBVOEI
CH-BE
Art. 7 Verordnung über die Steuerbefreiung juristischer Personen (SBV) - 5. Statuten und Reglemente
Steuerbefreite juristische Personen
Art. 7 Verordnung über die Steuerbefreiung juristischer Personen (SBV) · 5. Statuten und Reglemente
1. Die Rechte und Pflichten aller Vorsorgenehmerinnen, Vorsorgenehmer und Begünstigten müssen statutarisch oder reglementarisch festgelegt sein.
2. Leistungen nach Ermessen der Organe der Vorsorgeeinrichtung sind nur im Rahmen der beruflichen Vorsorge gemäss Artikel 4 zulässig.
3. Statuten und Reglemente müssen für alle betroffenen Vorsorgenehmerinnen, Vorsorgenehmer und Begünstigten in gleicher Weise Gültigkeit haben. Insbesondere dürfen nicht für einzelne Vorsorgenehmerinnen, Vorsorgenehmer oder Begünstigte sachlich nicht begründete Sonderregelungen getroffen werden.