661.261
SBVOEI
CH-BE
Art. 4 Verordnung über die Steuerbefreiung juristischer Personen (SBV) - 2. Umschreibung der beruflichen Vorsorge
Steuerbefreite juristische Personen
Art. 4 Verordnung über die Steuerbefreiung juristischer Personen (SBV) · 2. Umschreibung der beruflichen Vorsorge
1. Die berufliche Vorsorge umfasst die Deckung der Risiken Alter, Invalidität und Tod.
2. Sie kann ausserdem die Unterstützung der Vorsorgenehmerin und des Vorsorgenehmers oder ihrer bzw. seiner Hinterlassenen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit, vorsehen.
3. Als Unterstützungsleistungen im Sinne von Absatz 2 gelten Leistungen, die zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhaltes dienen.
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