Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
661.261 SBVOEI CH-BE

Art. 3 Verordnung über die Steuerbefreiung juristischer Personen (SBV) - Steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen 1. Grundsatz

Steuerbefreite juristische Personen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (19 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Verordnung über die Steuerbefreiung juristischer Personen (SBV) · Steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen 1. Grundsatz

Einrichtungen der beruflichen Vorsorge von Arbeitgebern mit Wohnsitz, Sitz oder Betriebsstätte in der Schweiz und von ihnen nahestehenden Unternehmen sind von der Gewinn- und Kapitalsteuer befreit, sofern ihr Gewinn und das Vermögen bzw. Kapital ausschliesslich und unwiderruflich der beruflichen Vorsorge dienen.

Die Befreiung gilt nicht für die Grundstückgewinn- und die Liegenschaftssteuer.

← Art. 2 Verordnung über die Steuerbefreiung juristischer Personen (SBV) Geltungsbereich Art. 4 Verordnung über die Steuerbefreiung juristischer Personen (SBV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →