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661.261 SBVOEI CH-BE

Art. 18 Verordnung über die Steuerbefreiung juristischer Personen (SBV) - Änderung der Statuten und Reglemente; Auskunftspflicht

Verfahrensvorschriften
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Art. 18 Verordnung über die Steuerbefreiung juristischer Personen (SBV) · Änderung der Statuten und Reglemente; Auskunftspflicht

Die steuerbefreiten juristischen Personen sowie die Bernische BVG- und Stiftungsaufsicht haben jede genehmigte Änderung der Statuten und jedes Ergebnis der Prüfung von Änderungen von Reglementen der kantonalen Steuerverwaltung mitzuteilen.

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