661.113
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CH-BE
Art. 6 Verordnung über die Vergütung von Dienstleistungen im Steuerverfahren (DStV) - Erlass
Vergütungen im ordentlichen Verfahren
Art. 6 Verordnung über die Vergütung von Dienstleistungen im Steuerverfahren (DStV) · Erlass
1. Gemeinden, welche die Funktion einer Erlassgemeinde ausüben, erhalten vom Kanton pro Erlassgesuch pauschal 130 Franken.