Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
661.113 DSTVORPS CH-BE

Art. 6 Verordnung über die Vergütung von Dienstleistungen im Steuerverfahren (DStV) - Erlass

Vergütungen im ordentlichen Verfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 6 Verordnung über die Vergütung von Dienstleistungen im Steuerverfahren (DStV) · Erlass

1. Gemeinden, welche die Funktion einer Erlassgemeinde ausüben, erhalten vom Kanton pro Erlassgesuch pauschal 130 Franken.

← Art. 5 Verordnung über die Vergütung von Dienstleistungen im Steuerverfahren (DStV) Gegenstand und Grundsätze Art. 7 Verordnung über die Vergütung von Dienstleistungen im Steuerverfahren (DStV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →