661.113
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CH-BE
Art. 5 Verordnung über die Vergütung von Dienstleistungen im Steuerverfahren (DStV) - Bezug
Vergütungen im ordentlichen Verfahren
Art. 5 Verordnung über die Vergütung von Dienstleistungen im Steuerverfahren (DStV) · Bezug
Die Gemeinden Bern, Biel und Thun erhalten für den Steuerbezug vom Kanton pro steuerpflichtige juristische oder natürliche Person 13.50 Franken.