Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
661.113 DSTVORPS CH-BE

Art. 5 Verordnung über die Vergütung von Dienstleistungen im Steuerverfahren (DStV) - Bezug

Vergütungen im ordentlichen Verfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (13 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 5 Verordnung über die Vergütung von Dienstleistungen im Steuerverfahren (DStV) · Bezug

Die Gemeinden Bern, Biel und Thun erhalten für den Steuerbezug vom Kanton pro steuerpflichtige juristische oder natürliche Person 13.50 Franken.

← Art. 4 Verordnung über die Vergütung von Dienstleistungen im Steuerverfahren (DStV) Gegenstand und Grundsätze Art. 6 Verordnung über die Vergütung von Dienstleistungen im Steuerverfahren (DStV) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →