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Art. 12 Verordnung über die Vergütung von Dienstleistungen im Steuerverfahren (DStV) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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Art. 12 Verordnung über die Vergütung von Dienstleistungen im Steuerverfahren (DStV) · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.

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