661.113
DSTVORPS
CH-BE
Art. 11 Verordnung über die Vergütung von Dienstleistungen im Steuerverfahren (DStV) - Aufhebung eines Erlasses
Schlussbestimmungen
Art. 11 Verordnung über die Vergütung von Dienstleistungen im Steuerverfahren (DStV) · Aufhebung eines Erlasses
1. Die Verordnung vom 12. Dezember 2001 über die Vergütung von Dienstleistungen im Steuerverfahren (DStV4) wird aufgehoben.