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Art. 11 Verordnung über die Vergütung von Dienstleistungen im Steuerverfahren (DStV) - Aufhebung eines Erlasses

Schlussbestimmungen
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Art. 11 Verordnung über die Vergütung von Dienstleistungen im Steuerverfahren (DStV) · Aufhebung eines Erlasses

1. Die Verordnung vom 12. Dezember 2001 über die Vergütung von Dienstleistungen im Steuerverfahren (DStV4) wird aufgehoben.

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