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Art. 10a Verordnung über die Vergütung von Dienstleistungen im Steuerverfahren (DStV)

Vergütungen für Liegenschaftssteuern inkl. Schwellentelle
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Art. 10a Verordnung über die Vergütung von Dienstleistungen im Steuerverfahren (DStV)

1. Die Gemeinden bezahlen dem Kanton einen festen Betrag von 1.30 Franken pro produzierte Liegenschaftssteuerrechnung (inkl. Schwellentelle).

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