661.113
DSTVORPS
CH-BE
Art. 10a Verordnung über die Vergütung von Dienstleistungen im Steuerverfahren (DStV)
Vergütungen für Liegenschaftssteuern inkl. Schwellentelle
Art. 10a Verordnung über die Vergütung von Dienstleistungen im Steuerverfahren (DStV)
1. Die Gemeinden bezahlen dem Kanton einen festen Betrag von 1.30 Franken pro produzierte Liegenschaftssteuerrechnung (inkl. Schwellentelle).