661.113
DSTVORPS
CH-BE
Art. 10 Verordnung über die Vergütung von Dienstleistungen im Steuerverfahren (DStV)
Vergütungen im amtlichen Bewertungsverfahren
Art. 10 Verordnung über die Vergütung von Dienstleistungen im Steuerverfahren (DStV)
1. Die Gemeinden bezahlen dem Kanton einen festen Betrag pro Grundstückmutation.
2. Der Betrag pro Grundstückmutation beträgt das Null- bis Dreifache von 6.20 Franken. Massgeblich sind die Ansätze im Anhang.