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Art. 8 Steuergesetz (StG) - Steuerberechnung bei teilweiser Steuerpflicht

Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen - Steuerpflicht
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Art. 8 Steuergesetz (StG) · Steuerberechnung bei teilweiser Steuerpflicht

1. Die natürlichen Personen, die nur für einen Teil ihres Einkommens und Vermögens im Kanton Bern steuerpflichtig sind, entrichten die Steuer für die im Kanton Bern steuerbaren Werte nach dem Steuersatz, der ihrem gesamten Einkommen bzw. Vermögen entspricht.

2. Steuerpflichtige Personen mit Wohnsitz im Ausland entrichten die Steuern für Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke im Kanton Bern zu dem Steuersatz, der dem in der Schweiz erzielten Einkommen bzw. hier liegenden Vermögen entspricht.

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Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

100 2018 294 · be (Art. 8 Abs. 1 StG)
Taxation of Non-Resident Usufruct Income and Wealth Value
Cited to confirm the principle of rate determination based on total income/wealth in cases of limited tax liability.